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Wird die Wirkung von Honig aufgrund der Gentechnik entzaubert?

Honig bereits im alten Ägypten bekannt

Honig gehört zu den ältesten, bekannten Lebensmitteln unserer Erde. Bereits im alten Ägypten nutzte man das Bienenprodukt. Nachweislich enthält Bienen Honig rund 240 natürliche Stoffe, wie Vitamine, Spurenelemente und Mineralstoffe sowie Aminosäuren. Unter anderem beinhaltet Bienenhonig Kalzium, Magnesium und Eisen. Die Vitamine B2 und B6 sowie Vitamin C führt man mit dem Genuss von Bienenhonig dem Körper zu. Honig gilt als gesundes Lebensmittel, denn sein hoher Zuckeranteil besteht überwiegend aus Einfachzucker. Er wirkt verdauungsfördernd und positiv auf den Mineralstoffhaushalt. Knochen und Zähne profitieren vom Honiggenuss und er gilt als Nervennahrung. Der Appetit wird ebenso angeregt wie die Blutbildung. Nicht umsonst verweisen alte Genesungsrezepte immer wieder auf eine Zutat, den Honig. Sogar bei äußerlichen Verletzungen oder kleinen Hautunreinheiten soll das Auftragen von Honig hilfreich sein. Die goldgelbe, klare Flüssigkeit bringt also nicht nur Abwechslung auf den Frühstückstisch, sie ist gesund und hilft bei kleinen Wehwehchen.

„Honigurteil“ bringt nicht nur Klarheit

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© Luise / PIXELIO
In der Lebensmittelverordnung wird angegeben, dass Honig ein Lebensmittel ist, das von Bienen aus dem Nektar von Blüten hergestellt wird. Bienen sammeln ihren Nektar in einem Umkreis von über vier Kilometern. Der Mensch hat jedoch relativ wenig Einfluss auf das, was die Bienen sammeln, oder? Zu der gleichen Überlegung kamen wohl auch Verbraucherschützer. Denn Bienen können kaum unterscheiden zwischen gentechnisch veränderten und ganz natürlich gewachsenen Blüten. Im letzten Jahr fällte deshalb der Oberste Gerichtshof der EU ein Urteil, das Imker sowie Importeure von Honig im Gebiet der Europäischen Union seither beschäftigt. Das sogenannte „Honigurteil“ macht nun die Pollen zur Zutat. Entsprechend muss Honig von gentechnisch veränderten Pflanzen gekennzeichnet werden. Zudem darf ein Schwellenwert nicht überschritten werden, wobei es wahrscheinlich beim Nachweis noch Probleme gibt, inwieweit es sich um gentechnisch veränderte Pollen handelt oder nicht. Verkehrsfähig kann der Honig überhaupt nur dann werden, wenn die gentechnisch veränderten Organismen, also die jeweiligen Pollen, überhaupt als Lebensmittel zugelassen sind. Fakt ist, Länder, in denen der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen weniger problematisch ist, haben es schwer ihren Honig innerhalb der EU abzusetzen. Damit deutsche Imker ihren Honig in den Supermärkten verkaufen können, sind vielleicht künftig große Abstände zwischen den Bienenstöcken und Feldern mit gentechnisch veränderten Pflanzen notwendig. Denn laut Gesetz gilt hier eine sogenannte Nulltoleranz. Das heißt, selbst wenn der Honig ohne Absicht durch Nektar von gentechnisch veränderten Pollen „verunreinigt“ wird, darf er nicht in den Verkehr gebracht werden. Da man von den Bienen nicht verlangen kann, ausdrücklich nur gentechnisch unbedenklichen Nektar zu sammeln, ist die Gefahr relativ groß. Für die Imker bleibt dank des Urteils die Möglichkeit zivilrechtlich Klage zu erheben und Schadenersatz einzuklagen.

Neue Absatzmärkte für Bienenhonig aus kontaminiertem Nektar

Wenn sich Kunden bisher unwissentlich mit genverändertem Honig das Frühstücksbrötchen versüßten, so stammte dieses Produkt häufig aus Süd- bzw. Nordamerika. Dort sieht man gentechnisch veränderte Pflanzen weniger kritisch. Bleibt die Frage, ob deutsche Käufer ebenso freimütig zum Honig greifen, wenn die Deklaration klar ausweist, dass die Bienen den Nektar von genveränderten Pollen haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Konsumenten diese Honigprodukte ablehnen ist hoch, das meinen auch die Supermarktketten. In der Schweiz sind die Regeln weniger streng. Auf die Deklaration kann verzichtet werden, wenn ein Grenzwert von 0,9Prozent an gentechnisch veränderten Pollen nicht überschritten wird. Es liegt also die Vermutung nahe, dass die Honighersteller der besagten Länder sich künftig auf die Schweiz sowie weitere Länder konzentrieren werden, die nicht der EU angehören, um ihren kontaminierten Honig zu vertreiben. Ob der kontaminierte Honig tatsächlich Auswirkungen auf die Gesundheit hat, ist mit dem EU Gesetz nicht geklärt. Das werden möglicherweise erst Erfahrungen in der Zukunft zeigen. Mit dem „Honiggesetz“ hat sich die Frage, ob man Honig aus Nektar von gentechnisch veränderten Pollen essen sollte oder nicht, lediglich vom EU-Frühstückstisch auf den schweizerischen verschoben. Schade, dass der gesunde, goldene Honig dadurch ein wenig von seinem süßen Glanz einbüßt.

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